So führt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 10. November 2017 Folgendes aus: "Die Verantwortlichen der G.________AG, Herren H.________ und I.________, haben nach der Reservationsbestätigung vom 01.12.2016 mit der Gemeindeverwaltung Kontakt für die Einleitung eines Baubewilligungsverfahrens aufgenommen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Gemeinde als (Noch-)Grundeigentümerin ein Baubewilligungsverfahren nicht durchführen könnte und dies durch das Regierungsstatthalteramt zu erfolgen hätte.