c) In der Zeit zwischen dem Abschluss der Reservationsvereinbarung am 1. Dezember 2016 und des Kaufvertrags am 31. Juli 2017 reichte die Bauherrschaft bei der Gemeinde Walkringen am 10. April 2017 das erwähnte Baugesuch ein für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Walkringen Grundbuchblatt Nr. F.________. Auf dem Baugesuchsformular 1.0 gab die Bauherrschaft an, sie lasse sich durch die G.________ AG vertreten.