Am 31. Juli 2017 schlossen die G.________ AG und die Gemeinde den in der Reservationsvereinbarung vorgesehenen Kaufvertrag ab. Darin übereignete die Gemeinde das Grundstück Walkringen Grundbuchblatt Nr. F.________ mit einer Gesamtfläche von 714 m2 der G.________ AG zu Alleineigentum. Der Kaufpreis betrug gesamthaft Fr. Q.________.-- (Ziff. 1. und 2. Kaufvertrag). Den Übergang von Nutzen und Gefahr vereinbarten die Parteien auf den 1. September 2017 (Ziff. 5. Kaufvertrag). Der Grundstücksverkauf wurde am 31. August 2017 beim Grundbuchamt angemeldet. Knapp eine Woche später erteilte die Gemeinde Walkringen am 6. September 2017 die Baubewilligung.