b) Die Einwohnergemeinde Walkringen schloss mit der G.________ AG am 1. Dezember 2016 eine Reservationsvereinbarung ab über das Baugrundstück Walkringen Grundbuchblatt Nr. F.________. Darin vereinbarten die Parteien, die Gemeinde werde mit der G.________ AG einen Kaufvertrag abschliessen über ein noch abzuparzellierendes Teilstück des Grundstücks Walkringen Grundbuchblatt Nr. F.________. Den Kaufpreis legten sie auf Fr. J.________.-- pro m2 Land fest (Ziff. III.1. Reservationsvereinbarung). Die G.________ AG verpflichtete sich zudem, eine Anzahlung von Fr. P.________.-- zu leisten (Ziff. III.2. Reservationsvereinbarung). Im Gegenzug reserviert die Gemeinde das