6 Vgl. dazu Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35–35c N. 16 bis 17a, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung RA Nr. 110/2017/130 5 für die Beschwerdeführenden liegt damit vor. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Zuständigkeit der Vorinstanz