2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Oktober 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 6. September 2017 und die Rückweisung der Sache an den zuständigen Regierungsstatthalter zur materiellen Beurteilung. Eventualiter verlangen sie die Erteilung des Bauabschlags.