c) Die Gemeinde hat im vorinstanzlichen Verfahren einen Fachbericht des zuständigen Feueraufsehers eingeholt. Darin beantragt dieser, das Bauvorhaben sei unter gewissen Auflagen zu bewilligen; Letztere werden im betreffenden Fachbericht, zusammen mit allgemeinen Hinweisen, einzeln aufgeführt.108 Es mag zwar sein, dass der Fachbericht betreffend Brandschutz vom 21. Januar 2015 relativ allgemein gehalten ist. Dies ist jedoch nicht zu beanstanden. Entscheidend ist vielmehr, dass sich der fragliche Bericht mit den wesentlichen Punkten auseinandersetzt.