Den Bauplänen sei schliesslich zu entnehmen, dass die im externen Treppenhaus geplanten Stufen nicht überall die erforderliche Auftrittsbreite aufweisen würden. Im Übrigen rügt der Beschwerdeführer, der Fachbericht betreffend Brandschutz vom 21. Januar 2015 sei ungenügend. Er enthalte lediglich allgemeine Auflagen und nehme keinen Bezug zum konkreten Bauprojekt. Der Fachbericht stelle deshalb keine genügende Grundlage für die Beurteilung des Baugesuchs dar.