Folglich bestehe das Risiko, dass in einem Brandfall beide Gebäude Feuer fangen könnten. Im Erdgeschoss des externen Treppenhauses befände sich ferner ein Elektroverteilkasten, für dessen Installation besondere Vorschriften gelten würden. Den Bauplänen sowie den übrigen Baugesuchsunterlagen könne jedoch nicht entnommen werden, dass die betreffenden Vorschriften eingehalten würden. Zudem hätten sowohl die Vorinstanz als auch der Feueraufseher die Existenz des betreffenden Elektroverteilkastens einfach ignoriert. Des Weiteren sei nicht ersichtlich, inwiefern das Bauvorhaben den erforderlichen Brandschutzabstand einhalten würde.