Gemäss den Baugesuchsplänen soll diese, im Gegensatz zur Einfriedung entlang der westlichen Parzellengrenze (E. 5), nicht abgerissen werden. Folglich ist es auf der Höhe der Bauparzelle die strassenseitige Einfriedung, welche neben dem Verkehr ein weiteres, teilweise unüberwindbares Hindernis für wandernde Amphibien darstellt. Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, dass das LANAT im Bauvorhaben keine signifikante zusätzliche Beeinträchtigung der Amphibienwanderung sieht.