Beschwerdeführer 88 % der im Gebiet der N.________strasse wandernden Amphibien ausmachen würden – erst Ende Juni seine jeweiligen Gewässer.105 Allfällige Jungtiere hätten also auch während der Besichtigung des LANAT am 24. Mai 2017 gesichtet werden müssen. Der Beschwerdeführer vermag schliesslich nicht darzulegen, weshalb das Bauvorhaben – entgegen der Einschätzung der Fachbehörde – zu einer signifikanten zusätzlichen Beeinträchtigung der Amphibienwanderung führen würde. Es trifft zwar zu, dass die Randsteine auf der Höhe der Bauparzelle überwiegend abgeflacht sind. Die grösste Beeinträchtigung der Amphibienwanderung geht aber unbestrittenermassen vom Verkehr auf der N.________strasse aus.