Zudem hätten auch keine geschützten oder gefährdeten Arten im Sinne von Art. 20 NHV104 und der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erlassenen oder anerkannten Roten Listen der gefährdeten Arten der Schweiz festgestellt werden können. Die nationalen Arten- Datenzentren der Schweiz (InfoSpecies) enthielten denn auch keine Angaben zu geschützten und gefährdeten Arten im Weiher auf der Parzelle Nr. L.________ oder in dessen unmittelbaren Umgebung. Es sei zwar möglich, dass der betreffende Weiher gelegentlich von Amphibien als Aufenthaltsgewässer benutzt werde. Es sei jedoch zu bezweifeln, dass der Weiher auf der Parzelle Nr. L.________ als Fortpflanzungsgewässer diene.