kleineren Weiher auf der Nachbarparzelle Nr. L.________. Nichtsdestotrotz hat das Rechtsamt mit Verfügung vom 20. April 2017 das LANAT gebeten, insbesondere zur Frage der Schutzwürdigkeit des Weihers auf der Parzelle Nr. L.________ sowie zu allfälligen Beeinträchtigungen des Amphibienzugs vom Weiher auf der Parzelle Nr. H.________, verursacht durch das Bauvorhaben, Stellung zu nehmen.