Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, bei den beiden Weihern handle es sich um zwei schützenswerte Biotope, die insbesondere verschiedenen, teilweise gefährdeten Amphibienarten einen Lebensraum bieten bzw. diesen als Laichplätze dienen würden. Ferner stelle die Bauparzelle eine ökologische Ausgleichsfläche dar, welche die Lebensräume der erwähnten Amphibien im gegenüber liegenden Wald sowie in den Biotopen auf den Parzellen Nrn. L.________ und H.________ verbinden und Letztere somit ergänzen würde. Das Bauvorhaben führe nun zu einem erheblichen Eingriff in diese Biotoplandschaft.