a) Südöstlich des geplanten Neubaus befinden sich zwei unterschiedlich grosse Weiher. Der Kleinere liegt auf dem Nachbargrundstück Nr. L.________ in unmittelbarer Nähe zur gemeinsamen Parzellengrenze, an welcher der umstrittene Neubau errichtet werden soll. Der Grössere befindet sich auf der Parzelle Nr. H.________ in einem Abstand von über 100 m vom Bauvorhaben entfernt. Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, bei den beiden Weihern handle es sich um zwei schützenswerte Biotope, die insbesondere verschiedenen, teilweise gefährdeten Amphibienarten einen Lebensraum bieten bzw. diesen als Laichplätze dienen würden.