Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die LSV nicht den Schutz gegen Lärm regelt, der in einem Betriebsareal erzeugt wird, soweit er auf Betriebsgebäude und zugehörige Wohnungen innerhalb dieses Areals einwirkt (Art. 1 Abs. 3 Bst. a LSV). Die Belastungsgrenzwerte der LSV gelten daher nicht bei Wohnungen, welche vom Anlagenbetreiber selber genutzt werden. Dementsprechend ist auch nicht zu beanstanden, dass der lärmtechnische Nachweis vom 22. Juli 2014 die von der Wärmepumpe zu erwartenden Lärmimmissionen unberücksichtigt lässt. 98 Vgl. Art. 9 Abs. 2 BR i.V.m. dem Plan "Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen" der Gemeinde Zollikofen vom