Im Obergeschoss sind es dann nur noch 61 dB(A) am Tag sowie 50 dB(A) in der Nacht.99 Angesichts dieses Umstands ist davon auszugehen, dass sich die Lärmimmissionen bei dem der N.________strasse zugewandten Fenster des Attikageschosses nochmals verringern werden. Dies gilt umso mehr, als dass dieses Fenster nicht nur höher liegt, sondern auch weiter von der Strasse zurückversetzt ist. Es ist somit nicht zu beanstanden, dass für das besagte Fenster keine gesonderte Lärmberechnung durchgeführt worden ist. Im Übrigen ist kein Grund ersichtlich, um an der Richtigkeit der Berechnungsergebnisse im lärmtechnischen Nachweis vom 22. Juli 2014 zu zweifeln. Einerseits wurden diese von der zuständigen