Andererseits erlaubt auch die Vollzugshilfe 6.21 der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (cercle bruit) vom 28. Mai 2015 in Ziffer 2.2 unter gewissen Umständen ein Abstellen auf den Schalldruckpegel. Dementsprechend kann auch im Formular des cercle bruit betreffend den Lärmschutz-Nachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen die Berechnung wahlweise mit dem Schallleistungs- oder dem Schalldruckpegel vorgenommen werden.96 Selbst wenn man aber vom Schallleistungspegel der geplanten Wärmepumpe ausgehen würde, ergibt sich gemäss Formular des cercle bruit ‒ ohne Berücksichtigung der Pegelkorrekturen ‒ beim nächsten