f) Es trifft zwar zu, dass das beco bei seinen Berechnungen nicht vom Schallleistungs-, sondern vom Schalldruckpegel der geplanten Wärmepumpe ausgegangen ist und zudem die in der LSV vorgesehenen Pegelkorrekturen K1 bis K3 unberücksichtigt gelassen hat. Dies ist jedoch nicht zu beanstanden. Einerseits gelten die Vorsorgewerte beco gesamthaft, bei Volllast, im Dauerbetrieb und ohne Berücksichtigung der Zuschläge K1 bis K3 gemäss Anhang 6 zur LSV.95 Andererseits erlaubt auch die Vollzugshilfe 6.21 der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (cercle bruit) vom 28. Mai 2015 in Ziffer 2.2 unter gewissen Umständen ein Abstellen auf den Schalldruckpegel.