18 dB(A) und derjenige auf der Baulinie der Parzelle Nr. R.________ (hier besteht zurzeit noch kein lärmempfindlicher Raum) 26 dB(A). Da es sich bei der Parzelle Nr. C.________ um eine Strasse handelt, erübrige sich dort ‒ mangels eines lärmempfindlichen Raums ‒ eine Berechnung der zu erwartenden Lärmimmissionen. Das beco kam sodann zum Schluss, es seien keine zusätzlichen technischen Lärm- Minderungsmassnahmen nötig. 92 Vgl. Art. 9 Abs. 2 BR i.V.m. dem Plan "Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen" der Gemeinde Zollikofen vom 28. November 1993. 93 VGE 2016/82 vom 6.4.2017, E. 3.4 f.