d) Gemäss Fachbericht des beco vom 20. Juli 2017 hält das von den Beschwerdegegnern geplante Wärmepumpenmodell sowohl in Bezug auf die Liegenschaften des Beschwerdeführers als auch bezüglich des nächsten lärmrelevanten Immissionsorts die Vorsorgewerte beco ein. So betrage der Schalldruckpegel am (nächstgelegenen) Fenster des Wohnhauses auf der Parzelle Nr. L.________ 31 dB(A), derjenige an der Fassade des Wohnhauses des Beschwerdeführers (Parzelle Nr. G.________) 18 dB(A) und derjenige auf der Baulinie der Parzelle Nr. R.__