c) Aus den Baugesuchsunterlagen ist nicht ersichtlich, welches Luft/Wasser-Wärme- pumpenmodell eingebaut werden soll. Der in den amtlichen Akten befindliche Lärmschutznachweis der Energienachweiskontrolle vom 28. August 2015 nennt lediglich beispielhaft ein Modell.94 Mit Verfügung vom 1. Juni 2017 hat das Rechtsamt die Beschwerdegegner daher gebeten, unter anderem anzugeben, welches Luft/Wasser- Wärmepumpenmodell eingebaut werden soll und deren Ansaug- und Ausblasöffnungen in den Baugesuchsplänen einzuzeichnen. Die von den Beschwerdegegnern daraufhin eingereichten Unterlagen hat das Rechtsamt zur Prüfung ans beco weitergeleitet.