Beschwerdeführers als auch der nächste lärmrelevante Immissionsort (Wohnhaus auf der Parzelle Nr. L.________) sind – zumindest teilweise – der Empfindlichkeitsstufe (ES) II zugeordnet.92 Der Vorsorgewert beco beträgt in der ES II während der akustischen Tageszeit (07.00 - 19.00 Uhr) < 43 dB(A) und während der Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) < 33 dB(A). Auch bei Einhaltung der Vorsorgewerte beco kann das bundesrechtliche Vorsorgeprinzip die Anordnung von weiteren Schallschutzmassnahmen gebieten, wenn sie verhältnismässig sind.93 Die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte gelten bezüglich der nächsten lärmempfindlichen Räume;