Im Bereich des Lärmschutzes gelten die Planungswerte und das Vorsorgeprinzip kumulativ. Auch wenn die Wärmepumpe die Planungswerte einhält, ist zu prüfen, ob das Vorsorgeprinzip weitere Emissionsbeschränkungen erfordert.90 Das beco hat für bestimmte Anlagen wie Wärmepumpen Vorsorgewerte definiert.91 Sowohl die Liegenschaften des 88 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01). 89 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrates vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41). 90 BGer 1C_506/2008 vom 12.5.2009, E. 3.3. 91 beco, Schallpegelbegrenzung bei Einzelanlagen (Vorsorgewerte), Version vom 19. Juli 2016, S. 1, einsehbar