86 Vgl. Vorakten, pag. 19. 87 Vgl. Vorakten, pag. 20 f. RA Nr. 110/2017/12 48 (welche für die Warmwassererzeugung zudem mit elektrischer Energie gekoppelt ist; E. 23) über eine ausreichend dimensionierte Heizungsanlage verfügt, welche auch ohne Volllastbetrieb eine genügende Heizleistung generiert. Somit erweist sich die Beschwerde auch in diesem Punkt als unbegründet. 25. Lärmimmissionen