bzw. ausreichende Warmwasseraufbereitung gesorgt ist. Folglich erweist sich die Beschwerde auch in diesem Punkt als unbegründet. 24. Heizleistung a) Die Beschwerdegegner beabsichtigen die Innenaufstellung einer Luft/Wasser- Wärmepumpe. Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, die geplante 81 Vgl. Vorakten, pag. 100, 106 und 108. 82 Vgl. Vorakten, pag. 110. 83 Vgl. Vorakten, pag. 19. RA Nr. 110/2017/12 47