Es ist notorisch, dass mit einer Koppelung von elektrischer Energie und Wärmepumpe ohne Weiteres Temperaturen von über 50°C erreicht werden können. Dementsprechend wird im energetischen Massnahmennachweis (Formular EN-3, S. 2) auch festgehalten, dass die Warmwassertemperatur mindestens 60°C beträgt.82 Im Übrigen hat die Energienachweiskontrolle in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2015 nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass sich der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Wert von 35°C einzig auf die Wärmeabgabe der Bodenheizung beziehe und nichts mit der Warmwassererzeugung für den geplanten Boiler zu tun habe.83 Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass vorliegend für eine keimfreie