a) Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, die BKW Energie AG (BKW) habe den Anschluss der von den Beschwerdegegnern geplanten Luft/Wasser-Wärmepumpe an die Elektrizität mangels Einreichung des Formulars "Anmeldung für elektrische Wärme" noch nicht bewilligt. Da ohne diese Bewilligung die Wärmepumpe jedoch nicht in Betrieb genommen werden könne, verfüge das Bauvorhaben faktisch über keine Heizmöglichkeit. Folglich fehle es vorliegend an einer genügenden elektrischen Erschliessung. Es sei 75 Vgl. Dienstbarkeitsvertrag vom 16. September 2010, S. 16 f., Vorakten, pag. 115. RA Nr. 110/2017/12 44