e) Die Abwasserleitung auf der Strassenparzelle Nr. C.________, welcher das Wasser aus der Grundstück- und Dachentwässerung der Bauparzelle zugeführt werden soll, ist gemäss Leitungsinformationssystem der Gemeinde Zollikofen Teil der Gemeindekanalisation und damit öffentlich. Von der Bauparzelle aus soll das Wasser über eine neu zu erstellende Leitung in die bereits bestehende Leitung auf der Parzelle Nr. J.________ geführt werden. Letztere ist schliesslich mit der öffentlichen Abwasserleitung auf der Strassenparzelle Nr. C.________ verbunden. Die Eigentümer der Parzellen Nrn.