d) Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich schliesslich, dass sich das TVE zumindest in seiner Stellungnahme vom 4. September 2015 eingehend mit dem konkreten Bauprojekt auseinandergesetzt hat. Beim Kanalisationsplan, welcher gemäss Amtsbericht des TVE vom 16. Januar 2015 vor Baubeginn zur Genehmigung eingereicht werden muss, handelt es sich zudem um einen Ausführungsplan.74 Es ist daher nicht zu beanstanden, dass dieser erst nach Erteilung der Baubewilligung eingereicht werden muss. Nach dem Gesagten stellt der Amtsbericht vom 16. Januar 2015 zusammen mit der Stellungnahme 73 Vgl. Vorakten, pag. 4.