Auflagen zu erteilen.51 Die Beurteilung des KAWA ist zwar sehr knapp gehalten, sie enthält jedoch die nötige Begründung für die Erteilung der Ausnahmebewilligung (keine entscheidende Beeinträchtigung der Waldfunktionen und Gewährleistung der Walderhaltung). In seiner Stellungnahme vom 23. September 2015 führt das KAWA sodann aus, dass vorliegend nicht das Bauvorhaben, sondern die N.________strasse – welche die Bauparzelle und den Wald voneinander trennt – die Waldfunktionen sowie die Walderhaltung beeinträchtige. Einerseits führe diese Strasse zu einer erheblichen Erschwerung der Waldbewirtschaftung;