betreffend "Bauten nach Waldgesetz (KWaG)", welches die Beschwerdegegner zusammen mit dem Baugesuch eingereicht haben, führen diese denn auch aus: Die N.________strasse übernehme die räumliche Trennung zum Wald; zudem befänden sich auch Nachbarbauten innerhalb des Waldabstands; im Übrigen sei die Parzelle Zollikofen Gbbl-Nr. I.________ ohne Unterschreitung des Waldabstands nicht bebaubar.47 Mit anderen Worten haben die Beschwerdegegner mit dem Ausfüllen des besagten Formulars ein begründetes Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands gestellt. Inwiefern dieses nicht rechtsgenüglich sein sollte, ist nicht ersichtlich und wird vom