Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), geht in seinem Amtsbericht vom 13. Februar 2015 zwar davon aus, dass in der nordwestlichen Ecke der Bauparzelle ein hochstämmiger Baum gepflanzt werden soll.39 Den Baugesuchsplänen lässt sich jedoch nicht eindeutig entnehmen, ob es sich bei der beabsichtigten Pflanzung tatsächlich um einen hochstämmigen Baum handelt. Letztlich ist dies aber ohnehin nicht entscheidend. Denn einerseits gelten die Strassenabstände gemäss SG und SV nur gegenüber öffentlichen Strassen. Für nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete 37 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 15.