d) Zu Gunsten der Bauparzelle besteht ein Grenzbaurecht, welches den Beschwerdegegnern erlaubt, den Neubau direkt an die Grenze zur Parzelle Zollikofen Gbbl-Nr. L.________ bzw. an das dort gelegene Nachbarhaus zu bauen.26 Zusammen weisen die beiden Gebäude eine Gesamtlänge von knapp 22 m auf, was 8 m weniger ist als die in der Wohnzone W2 maximal zulässige Gebäudelänge von 30 m (Art. 85 BR). Aufgrund des Zusammenbaus werden die beiden Häuser zudem nicht als zwei separate Gebäude, sondern als ein Gebäudekomplex bzw. eine Einheit wahrgenommen.