25 Baureglement der Einwohnergemeinde Zollikofen vom 2. Dezember 2001 (BR). RA Nr. 110/2017/12 16 oder des Nachbarn dürfen Bauten schliesslich näher an die Grenze gebaut werden, sofern der vorgeschriebene Gebäudeabstand gewahrt bleibt; innerhalb der zulässigen Gesamtlänge ist aber auch der Zusammenbau von Gebäuden gestattet (Art. 57 Abs. 1 BR). Insofern wird der Grundsatz betreffend die offene Bauweise gemäss Art. 46 Abs. 1 BR eingeschränkt.