Dieses soll im nordöstlichen Teil des Baugrundstücks Nr. I.________, entlang der gemeinsamen Parzellengrenze zum Grundstück Nr. L.________, sowohl an das geplante Einfamilienhaus als auch an das bestehende Nachbargebäude angebaut werden. Gemäss den Baugesuchsplänen verfügt das Treppenhaus jedoch nur über Zugänge zum Nachbarhaus und zwar im Unter- und Obergeschoss; daneben ist bereits ein Zugang für die künftige Attikawohnung auf der Parzelle Nr. L.________ geplant. Von aussen her soll 23 BGer 1C_440/2010 vom 8.3.2011, E. 3.4. 24 Vgl. Vorakten, pag. 115. RA Nr. 110/2017/12 15