6. Publikation nicht ersuchter Ausnahmen bzw. nicht geplanter Bauten a) Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss, das Baugesuch stehe im Widerspruch zur Publikation vom 9. und 14. Januar 2015. So seien Ausnahmen für Kleinbauten gemäss Art. 28 BauG und Art. 81 Abs. 2 SG20 publiziert worden, obwohl die Beschwerdegegner keine entsprechenden Ausnahmegesuche gestellt bzw. gar keine solchen Bauten geplant hätten. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben habe sich die Öffentlichkeit kein eindeutiges Bild vom Bauvorhaben machen können. Vielmehr sei diese dadurch in die Irre geführt worden.