Folglich hätte die Publikation des Bauvorhabens wiederholt und die Einsprachefrist entsprechend verlängert werden müssen. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzig aufgrund der fehlenden Profilierung anderweitige Einsprachen ausgeblieben seien. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass gegen Ende der Einsprachefrist die Profilierung des Attikageschosses nachgeholt worden sei. So würde üblicherweise der überwiegende Teil der (potenziell) Einspracheberechtigten die Profile in den ersten beiden Wochen der jeweiligen Einsprachefrist besichtigen.