Beschwerdegegnern geplante Attikageschoss nicht profiliert war. Mit Schreiben vom 19. Januar 2015 machte die Gemeinde die Beschwerdegegner auf diesen Umstand aufmerksam und gab ihnen Frist, die betreffenden Profile bis zum 26. Januar 2015 aufzustellen.15 Ebenfalls unbestritten ist, dass die Beschwerdegegner dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen sind. Der Beschwerdeführer macht nun aber sinngemäss geltend, mit dem Attikageschoss habe das Bauprojekt eine ganz andere Erscheinung als ohne solches Geschoss.