Das KAWA nahm in der Folge eine informelle bzw. amtsinterne Besichtigung des Baugrundstücks vor und stellte dabei fest, dass es sich bei der betreffenden Baumgruppe nicht um Wald im Rechtssinne handle.13 Dass das KAWA die fragliche Besichtigung ohne Avisierung der Verfahrensbeteiligten und dementsprechend ohne Erstellung eines Protokolls durchführte, ist nach dem Gesagten nicht zu beanstanden. Zudem erhielt der Beschwerdeführer Gelegenheit, sich zur Stellungnahme des KAWA, welche sich auf die besagte Besichtigung bezieht, zu äussern.14