Nach der Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf Teilnahme bei amtsinternen Besichtigungen von Bauvorhaben durch Fachstellen.11 Die Vorinstanz hat das KAWA mit Schreiben vom 21. August 2015 gebeten, zur Einsprache des Beschwerdeführers Stellung zu nehmen.12 Der Beschwerdeführer verlangte darin insbesondere die Durchführung eines Waldfeststellungsverfahrens. Das KAWA nahm in der Folge eine informelle bzw. amtsinterne Besichtigung des Baugrundstücks vor und stellte dabei fest, dass es sich bei der betreffenden Baumgruppe nicht um Wald im Rechtssinne handle.13