Dies gilt umso mehr, als dass sie sich in Ziffer III/5.11.1 des angefochtenen Entscheids mit den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Bedenken betreffend die Postautohaltestelle auseinandersetzt. i) Der Beschwerdeführer rügt schliesslich, das Amt für Wald (KAWA) habe auf der Bauparzelle einen Augenschein unter Ausschluss der Parteien, ohne Protokollierung und ohne Dokumentation sowie ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs durchgeführt. Folglich seien sämtliche daraus gewonnenen Erkenntnisse unverwertbar.