e) Die Gemeinde hat die Behörden, bei denen sie einen Amts- oder Fachbericht eingeholt hatte, zusätzlich um eine Stellungnahme zur Einsprache des Beschwerdeführers gebeten. Dieser rügt nun, die Gemeinde habe ihm die Stellungnahmen des Oberingenieurkreises II sowie des Strasseninspektorates Mittelland Nord trotz Ersuchen ohne Angabe von Gründen nicht zugestellt.