d) Die Beschwerdegegner beabsichtigen, das Dach der auf der Nachbarparzelle Zollikofen Gbbl-Nr. J.________ stehenden Garage als Garten bzw. Terrasse zu nutzen. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Gemeinde sei ohne Angabe von Gründen nicht auf seine Rüge betreffend fehlender Absturzsicherung auf dem besagten Dach eingegangen.