- das externe Treppenhaus mittels neu zu erstellenden Brandschutzmauer vom Wohngebäude der Beschwerdegegner abzutrennen, die Treppe und die Wände entsprechend den Brandschutzvorschriften für Mehrfamilienhäuser zu gestalten, - den Verteilkasten gebäudeextern zu erstellen und die bestehende Brandschutzmauer an dieser Stelle wiederherzustellen.