3.4. Subeventualiter sei den Beschwerdegegnern im Falle der Erteilung der Baubewilligung zur Auflage zu machen, - das Regenwasser auf der bewachsenen Humusschicht der Parzelle I.________ versickern zu lassen und nicht in die Kanalisation einzuleiten, RA Nr. 110/2017/12 3