2. Eventualiter sei der Bauentscheid Nr. 361-2014-0041 vom 15. Dezember 2016 der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Zollikofen aufzuheben und die Sache sei zum Neuentscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3.1. Subeventualiter sei unter Beizug der Fachstelle zur Amphibienwanderungs- und Laichzeit im Frühling 2017 ein Augenschein des Biotops durchzuführen. 3.2. Subeventualiter sei ein lärmtechnisches Gutachten über die tatsächlich geplante Heizung einzuholen. 3.3. Subeventualiter seien die Beschwerdegegner für den Abbruch der bestehenden Einfriedungen auf das ordentliche Baubewilligungsverfahren zu verweisen.