3. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Meiringen vom 12. September 2017 bestätigt. Je ein Doppel der vom Rechtsamt der BVE gestempelten Pläne - Situation/Zufahrt, 1:500, vom 22.Dezember 2016 / 31. Oktober 2017 - Grünfläche & Umgebung / Werbung, 1:500, vom 22.Dezember 2016 / 31. Oktober 2017 geht an die Beschwerdegegnerin und an die Gemeinde Meiringen. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.