27 BVR 2014 S. 484 E. 6 RA Nr. 110/2017/128 17 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das Bauvorhaben "Verlegung der landwirtschaftlichen Zufahrt zur Scheune Nr. L.________" zonenkonform ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone ist nicht erforderlich. Nebenbestimmungen: - Das Terrain der aufgehobenen Zufahrt ist vollständig zu rekultivieren. - Die neue Zufahrt ist aus Kies zu erstellen und mit einem 1.0 Meter breiten, begrünten Mittelstreifen zu versehen.