PKV; BSG 168.811) 25 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11) 26 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: RA Nr. 110/2017/128 16 Beschwerdegegnerin aufgeführte Mehrwertsteuer ist daher bei der Bestimmung des Parteikostenersatzes nicht zu berücksichtigen.27 Im Übrigen geben die eingereichten Kostennoten zu keinen Bemerkungen Anlass.